Ab dem 01.01.24 werden nur noch E-Rezepte und Folge E-Rezepte ausgestellt. Dies betrifft alle Kassenrezepte. Heilmittelverordnung sowie Privatrezepte werden weiter in Papierform ausgestellt.
Wichtig!
Vorab müssen Sie Ihre Krankenversicherungskarte einmal im Quartal bei uns in der Praxis einlesen lassen!
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